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Dr. Fatih Kolkilic
07.01.2026

Einbruch in Schließfächer der Sparkasse Gelsenkirchen: So sichern Sie Ihren Schadensersatz

Der massive Einbruch in die Tresoranlage der Sparkasse Gelsenkirchen (und mittlerweile weitere Banken wie in Bielefeld) über die Weihnachtsfeiertage hat bei zahlreichen Kunden tiefe Verunsicherung und enorme materielle Verluste hinterlassen. Wenn das Schließfach leergeräumt wurde, stellt sich sofort die Frage: Haftet die Sparkasse für den Schaden?

Als spezialisierte Kanzlei für Straf- und Wirtschaftsrecht unterstützen wir Betroffene dabei, Licht ins Dunkel zu bringen und Ansprüche gegen das Kreditinstitut konsequent durchzusetzen.

Die Haftungsfalle: Warum „einfach abwarten“ nicht ausreicht

Viele Betroffene verlassen sich darauf, dass die Sparkasse oder deren Versicherung den Schaden reguliert. Doch Vorsicht! Banken versuchen oft, ihre Haftung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auf geringe Summen zu begrenzen.

1. Haftung trotz AGB-Klauseln

Oft finden sich in Schließfachverträgen Klauseln, die die Haftung auf Beträge wie 10.300 € oder höher usw. deckeln. Diese Deckelung ist jedoch hinfällig, wenn der Bank grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.  

  • Gab es bauliche Mängel am Tresorraum?
  • Wurde auf frühere Sicherheitswarnungen nicht reagiert?
  • Waren die Alarmanlagen veraltet?

2. Der strafrechtliche Hebel: Ihr Vorteil bei Rechtsanwalt Dr. Fatih Kolkilic

Hier kommt unsere Expertise ins Spiel. Um eine Haftung über die vertraglichen Grenzen hinaus zu begründen, müssen wir der Bank Pflichtverletzungen nachweisen. Als Rechtsanwälte nehmen wir für Sie Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft. Nur so erfahren wir, wie die Täter vorgingen und ob die Sicherheitssysteme der Sparkasse Gelsenkirchen dem aktuellen Stand der Technik entsprachen.

Beweislast: Was befand sich im Schließfach?

Das größte Problem für Geschädigte ist oft der Nachweis der entwendeten Werte. Da die Bank den Inhalt nicht kennt, müssen Sie diesen plausibel darlegen.

Expertentipp:

  • Inventarliste: Erstellen Sie ein detailliertes Verzeichnis aller Gegenstände (Bargeld, Gold, Schmuck, Uhren, Dokumente).
  • Belege & Zertifikate: Suchen Sie Kaufquittungen, Reparaturrechnungen oder Wertgutachten heraus.
  • Fotodokumentation: Nutzen Sie private Fotos (z. B. von Familienfeiern), auf denen der entwendete Schmuck zu sehen ist.
  • Zeugenbeweis: Wer wusste von der Einlagerung oder war beim Bestücken des Fachs dabei?

Ihre Strategie gegen die Sparkasse Gelsenkirchen

Ein Einbruchdiebstahl in einer Bank ist kein gewöhnlicher Diebstahl. Es geht um das Vertrauen in die sicherste Verwahrung, die ein Institut bieten kann.

  1. Strafanzeige erstatten: Falls noch nicht geschehen, ist dies der erste formale Schritt.
  2. Keine voreiligen Vergleiche: Unterschreiben Sie keine Dokumente der Sparkasse, die eine finale Abgeltung des Schadens vorsehen, ohne diese prüfen zu lassen.
  3. Anwaltliche Beratung nutzen: Wir prüfen Ihren Schließfachvertrag und die individuelle Beweislage.

Warum Sie bei uns gut beraten sind

Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Großbanken erfordert Biss und juristische Präzision. Wir kombinieren strafrechtliches Know-how (Ermittlungsakte) mit zivilrechtlicher Durchsetzungskraft. Wir kämpfen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, auch wenn dieser die vermeintlichen Versicherungssummen der Bank übersteigt.

Sind Sie vom Einbruch in Gelsenkirchen betroffen?

Kontaktieren Sie Dr. Fatih Kolkilic. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Sparkasse und den Versicherungen.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Fall? Unsere Experten für Strafrecht und Wirtschaftsrecht beraten Sie gerne persönlich

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