Profilfoto von Dr. Fatih Kolkilic
Dr. Fatih Kolkilic
11.12.2025

Sprachzertifikate gefälscht für Niederlassungserlaubnis: Existenzielle Bedrohung für Tatverdächtige

Der Druck ist groß. Man spricht die Sprache gut und schafft teils schon das A1-Niveau, jedoch wird der B1-Nachweis (z. B. bei telc, Goethe, TestDaF) verlangt. Zweifel prägen einen und man entschließt sich in einem schwachen Moment, ein gefälschtes Zertifikat von dubiosen Vermittlern – teils auf TikTok – online zu erwerben, die „garantierte Zertifikate ohne Prüfung“ versprechen. Doch Vorsicht: Die Behörden sind mittlerweile digital vernetzt und extrem sensibilisiert.

Hier erfahren Sie, warum dieser Weg in existenzielle Not – auch juristisch – führt und wie eine Verteidigungsstrategie aussehen muss.

Das Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

Sobald Sie ein gekauftes oder manipuliertes Zertifikat bei der Behörde einreichen, befinden wir uns nicht mehr im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Für die Behörden liegt handfeste Kriminalität vor.

- Urkundenfälschung (§ 267 StGB): Ein Sprachdiplom ist eine Urkunde. Wer diese fälscht, verfälscht oder gebraucht (also vorlegt), macht sich strafbar. Das Gesetz sieht hier Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor.

- Betrug (§ 263 StGB): Die Rechtsprechung wertet die erschlichene Staatsbürgerschaft oft als Vermögensvorteil. Wer die Behörde täuscht, begeht Betrug. Auch der Versuch ist strafbar. Ebenso stehen Anstiftung und Beihilfe unter Strafe; das betrifft auch Mittelsmänner, die solche Dokumente besorgen.

Die verwaltungsrechtliche Komponente: Rücknahme der Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis

Das Strafverfahren ist oft nur der Anfang und ein schlechter Vorbote, wenn Sie sich nicht wehren. Viel gravierender ist die verwaltungsrechtliche Komponente bzw. Konsequenz gemäß § 35 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz).

Wurde die Einbürgerung durch „arglistige Täuschung“ (dazu zählt das Einreichen gefälschter Unterlagen) erwirkt, kann und wird der Staat die Einbürgerung zurücknehmen. Das Entscheidende ist, dass die Rücknahme rückwirkend wirkt. Juristisch werden Sie so behandelt, als wären Sie nie Deutscher gewesen. Sie müssen Ihren deutschen Pass und Personalausweis abgeben. Das Gleiche gilt für die Niederlassungserlaubnis.

Verlust des Aufenthaltsrechts

Wer glaubt, nach dem Verlust des deutschen Passes einfach wieder seinen alten Aufenthaltstitel zu bekommen, irrt. Da Sie durch die Vorlage der Fälschung eine schwere Straftat begangen und die Behörden getäuscht haben, fehlt es oft an der für den Aufenthaltstitel notwendigen Zuverlässigkeit. Die Ausländerbehörde kann gemäß § 5 AufenthG die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder eines anderen Titels verweigern.

Wie die Behörden Fälschungen erkennen

Unterschätzen Sie nicht die staatlichen Behörden, denn sie sind genau wie alle anderen Bürger auf Social-Media unterwegs und nicht „weltfremd“. Insbesondere haben die Behörden die folgende Möglichkeiten: Echtzeit-Verifizierung in Form von Abgleich der Zertifikatsnummern und ID-Nummern mit den Datenbanken der Prüfungsanbieter; Kontrolle von QR-Codes und Druckbild; Teils direkter Kontakt zum Prüfzentrum oder Sprachschulen.

Verteidigungsstrategie: Es gilt wie immer „Schweigen“ und Anwalt kontaktieren

Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden oder haben Sie ein Schreiben zur Anhörung erhalten: Machen Sie keine Angaben zur Sache, ohne Sich mit Ihrem Rechtsbeistand abgesprochen zu haben.

Ein Geständnis oder unüberlegte Rechtfertigungen („Ich wusste nicht, dassdas falsch ist“) zementieren oft erst den Vorsatz und sie verbauen sich jegliche Verteidigungsmöglichkeiten. Als erfahrener Strafverteidiger beantrage ich zunächst Akteneinsicht. Wir prüfen, was die Behörde tatsächlich beweisen kann und ob Verfahrensfehler vorliegen. Vielleicht haben sie B1-Niveau zum Tatzeitpunkt gar nicht mehr benötigt, da sie mit einer Blaue-Karte (§ 18g AufenthG) 27 Monate ordentlich gearbeitet haben oder sogar eine Fachkraft sind nach § 18c Abs. 2 AufenthG. Ziel ist es, den Schaden zu begrenzen! Sei es die Einstellung des Strafverfahrens oder die Sicherung des Aufenthaltsstatus.

Oft sind wir damit konfrontiert, dass der Nachweis einer Fälschung durch die Behörden gar nicht ebracht worden ist und die Begründungen pauschal, teils massenhaft versendet, sind. Lassen Sie sich dadurch nicht einschüchtern und behalten Sie Ruhe. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie Dr. Kolkilic eine Verteidigungsstrategie entwickeln! Nur so können wir Ihnen helfen.

Expertentipp

Gehen Sie niemals ohne anwaltliche Begleitung in eine Vernehmung, wenn der Vorwurf der Urkundenfälschung im Raum steht. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht konsequent, bis wir durch Akteneinsicht geklärt haben, ob der Behörde überhaupt beweisverwertbare Originale vorliegen.

Zögern Sie nicht, Dr. Fatih Kolkilic noch heute zu kontaktieren, um juristische Hilfe zu erhalten.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Fall? Unsere Experten für Strafrecht und Wirtschaftsrecht beraten Sie gerne persönlich

Kostenloses Strategiegespräch