Im Fokus der Weltjustiz des internationalen Strafrechts: Ihr Kompass gegen Auslieferungshaft, INTERPOL Red Notice und die Tücken der IRG
Die INTERPOL Red Notice: Ein unsichtbarer Haftbefehl mit globaler Reichweite
Die Red Notice – die Rote Ausschreibung von INTERPOL – ist die gefährlichste Form der internationalen Fahndung. Entgegen der laienhaften Meinung ist sie formal kein internationaler Haftbefehl, sie wirkt jedoch faktisch so: Sie ist eine globale Aufforderung an die 196 Mitgliedstaaten, eine gesuchte Person vorläufig festzunehmen zwecks Auslieferung oder Übergabe.
Sobald eine Red Notice in den Datenbanken des National Central Bureau (NCB) in Deutschland (BKA) landet, droht die Festnahme bei jeder Ein- oder Ausreise. Das perfide daran ist, dass viele Mandanten erst an einer Grenzkontrolle oder bei einer polizeilichen Überprüfung davon erfahren.
Unsere erste strategische Aufgabe besteht darin, die Grundlage dieser Ausschreibung anzugreifen. Nach den Statuten von INTERPOL darf das System nicht für politische, militärische, religiöse oder rassistische Verfolgung missbraucht werden. Wir prüfen akribisch die Konformität des Antrags mit Artikel 2 und 3 der INTERPOL-Regeln und leiten sofort das Delisting-Verfahren beider Commission for the Control of INTERPOL's Files (CCF) ein. Nur die erfolgreiche Löschung der Red Notice kann die globale Bedrohung nachhaltig beenden.
Auslieferungshaft: Der Kampf um die Freiheit beginnt im Gerichtssaal
Wird eine gesuchte Person in Deutschland aufgrund einer Red Notice oder eines direkten Auslieferungs ersuchens (etwa eines Europäischen Haftbefehls) festgenommen, ordnet das zuständige Oberlandesgericht (OLG) in der Regeldie Auslieferungshaft an. Diese Haft dient der Sicherungdes Auslieferungsverfahrens.
Die erste Phase, insbesonderedie Anhörung vor dem Haftrichter, ist taktisch von überragender Bedeutung. Hier muss der Anwalt sofort die Weichen stellen:
- Verhältnismäßigkeit der Haft: Wir argumentieren vehement gegen die Fluchtgefahr und für eine sofortige Haftverschonung gegen Auflagen, beispielsweise durch die Stellung einer Kaution.
- Fehlende Zulässigkeit: Parallel greifen wir die materielle Zulässigkeit der Auslieferung selbst an. Kann im ersuchenden Staat kein faires Verfahren erwartet werden oder drohen Menschenrechtsverletzungen (wie Folter oder unmenschliche Haftbedingungen), muss die Auslieferungshaft unverzüglich aufgehoben werden. Das Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) bietet hierfür klare Schutzmechanismen, die wir vollumfänglich ausschöpfen.
Die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG): Der Rahmen der Kooperation
Das Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) bildet die zentrale Rechtsgrundlage für die Kooperation deutscher Behörden mit dem Ausland; sei es bei der Auslieferung (Überstellung von Personen), der Überstellung von Beweismitteln (z.B. Bankdaten oder elektronische Kommunikation) oder der Vollstreckung ausländischer Urteile.
Die IRG ist der oft unsichtbare Gegner, da sie nicht nur zur Festnahme führt, sondern auch zur Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten. Wir analysieren jedes Ersuchen der Rechtshilfe nach zwei elementaren Prüfsteinen:
- Doppelte Strafbarkeit: Ist die Tat, wegen derer ermittelt wird, auch nach deutschem Recht strafbar? Fehlt es an dieser Voraussetzung, ist die Rechtshilfe in vielen Fällen unzulässig.
- Verstoß gegen das Öffentliche Ordre: Die Rechtshilfe darf deutsche Grundprinzipien und die Verfassung, insbesondere die Grundrechte des Betroffenen, nicht verletzen. Hierzu zählen auch die Unzulässigkeit von politisch motivierten Verfahren oder die Gefahr unzumutbarer Strafen.
Gerade im Bereichdes Europäischen Haftbefehls, wo die Kooperation innerhalb der EU beschleunigt abläuft, ist die frühzeitige und detaillierte Einwendung gegen die Zulässigkeit der Übergabe das effektivste Verteidigungsmittel.
Alarmstufe Rot für ukrainische Staatsangehörige: Der BGH-Beschluss vom Januar 2025
Die Situation für ukrainische Verfolgte in Deutschland hat sich drastisch zugespitzt. Lange Zeit galt der unausgesprochene Konsens, dass eine Auslieferung in ein Kriegsgebiet, insbesondere bei drohender Einberufung, faktisch ausgeschlossen sei. Dieser Schutzschirm wurde durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16. Januar 2025 (Az. 4 ARs 11/24) massiv beschädigt. Wenn Sie oder Ihre Angehörigen betroffen sind, müssen Sie die neue Rechtslage genau verstehen, um sich effektiv wehren zu können.
Der 4. Strafsenat des BGH hat in dieser wegweisenden Entscheidung festgestellt, dass die Auslieferung eines ukrainischen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nicht automatisch unzulässig ist, selbst wenn der Betroffene sich auf seine Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen beruft. Das Gericht argumentierte, dass das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (Art. 4 Abs. 3 GG) kein unabdingbarer Bestandteil der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung im Sinne der "Ewigkeitsklausel" sei, der einer Auslieferung zwingend entgegenstünde. Der BGH öffnet die Tür für Auslieferungen, selbst wenn im Zielstaat der zwangsweise Einsatz an der Front droht.
Unsere Gegenstrategie: Der verfassungsrechtliche Hebel
Ausgewiesene Experten und Professoren akzeptieren diese Rechtsprechung nicht als das letzte Wort - Wir schließen uns dieser Meinung ausdrücklich an, da sie evident gegen die Linie des Bundesverfassungsgerichts verstößt. In unserer Verteidigungsstrategie greifen wir die Argumentationslinie auf, die renommierte Verfassungsrechtler im Verfassungsblog (insb. Kathrin Groh, Februar 2025) gegen den BGH ins Feld geführt haben, siehe https://verfassungsblog.de/kriegsdienstverweigerung-kriegsfall-bundesgerichtshof/ ; Die Kritik ist vernichtend, denn der BGH entleert das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung seines Wesensgehalts.
Handlungsmaxime: Vertrauen Sie auf unsere Expertise, nicht auf Zufall
Die Komplexität der Materie, die Verknüpfung von Völkerrecht, INTERPOL-Regeln und nationalem IRG-Recht verlangt nach einer Verteidigung, die über die Landesgrenzen hinaus denkt. Wir verbinden juristische Akribie mit strategischer Kommunikation mit dem Bundeskriminalamt (BKA), der INTERPOL-CCF und den zuständigen Oberlandesgerichten bzw. der Generalstaatsanwaltschaft.
Expertentipp
Im Bereich der Auslieferungshaft und der Red Notice ist Zeit das entscheidende Gut. Die ersten 48 Stunden bestimmen oft den gesamten Verfahrensausgang. Zögern Sie nicht, Dr. Fatih Kolkilic zu kontaktieren. Neben seiner Doktorarbeit im internationalen Strafrecht hat Dr. Kolkilic Erfahrungen beim UN-Hauptquartier in New York gesammelt.



