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Dr. Fatih Kolkilic
22.01.2026

Millionen-Urteil gegen Abou-Chaker: Warum Bushidos Sieg wegweisend für das deutsche Künstlerrecht ist

Der Sachverhalt: Vom Partner zum Schuldner oder doch "Vom Bordstein bis zur Skyline und wieder zurück"

Über ein Jahrzehnt lang galten Bushido und Abou-Chaker als unzertrennliches Gespann im deutschen Gangster-Rap. Doch hinter der Fassade aus Erfolg und Gold-Platten bröckelte das Fundament. Nach der Trennung im Jahr 2017 forderte Abou-Chaker ursprünglich Zahlungen in sechsstelliger Höhe von Bushido; ein strategischer Fehler, wie sich nun herausstellte. Bushido wehrte sich mit einer Widerklage und forderte die Rückzahlung von Millionensummen, die er über Jahre als vermeintliche „Managerhonorare“ - mehr als 30% Provision - geleistet hatte.

Die juristische Analyse: Die Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB

Die zentrale Säule des Urteils ist die Einordnung der vertraglichen Beziehungen unter dem Aspekt der Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB. Das Gericht stellte fest, dass kein wirksamer Managementvertrag vorlag. Ein solcher Vertrag setzt voraus, dass Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis stehen und die persönliche Freiheit des Künstlers gewahrt bleibt.

Im vorliegenden Fall sah der 2. Zivilsenat des Kammergerichts jedoch ein „erhebliches Ungleichgewicht“. Abou-Chaker habe Beträge in Millionenhöhe eingestrichen, ohne eine entsprechende professionelle Managementleistung zu erbringen. Vielmehr führten die Vereinbarungen dazu, dass Bushido sowohl in seinen künstlerischen Entscheidungen als auch in seiner wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit massiv beschnitten wurde. Wenn ein Vertrag eine Partei derart einseitig belastet und praktisch „knebelt“, ist er nichtig. Die Folge: Die Rechtsgrundlage für die Zahlungen entfällt rückwirkend, und das Geld muss nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung zurückgezahlt werden.

Wann wird ein Vertrag zur rechtlichen Falle?

Für Mandanten im Kreativbereich ist dieses Urteil eine wichtige Mahnung. Oft werden Verträge in Phasen des Beginns oder unter persönlichem Druck unterzeichnet. Sobald ein Vertrag jedoch die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzieht oder keine fairen Ausstiegsklauseln bietet, rückt die zivilrechtliche Sittenwidrigkeit in den Fokus. Das Kammergericht hat klargestellt, dass Machtstrukturen keine Verträge ersetzen können.

Strafrecht vs. Zivilrecht: Eine notwendige Differenzierung

Oft herrscht Verwirrung darüber, warum Abou-Chaker in einem vorangegangenen Strafprozess vor dem Landgericht Berlin I weitgehend freigesprochen wurde, nun aber zivilrechtlich zur Zahlung von Millionen verurteilt wird. Hier zeigt sich die strikte Trennung der Rechtsgebiete: Während im Strafrecht der Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) gilt und eine konkrete Straftat wie Erpressung oder Nötigung zweifelsfrei nachgewiesen werden muss, geht es im Zivilprozess um die Wirksamkeit von Willenserklärungen und Verträgen. Ein Verhalten muss nicht strafbar sein, um zivilrechtlich als sittenwidrig zu gelten. Die bloße Ausnutzung einer Machtposition zur Erlangung überhöhter Honorare reicht aus, um die Nichtigkeit eines Vertrages zu begründen.

Experten-Tipp: Die Gefahr der „vermeintlichen“ GbR

Abou-Chaker stützte seine Verteidigung auf das Bestehen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemäß §§ 705 ff. BGB. Er argumentierte, man sei gleichberechtigte Partner gewesen. Das Gericht schob dieser Argumentation jedoch einen Riegel vor. Eine GbR erfordert einen gemeinsamen Zweck auf Augenhöhe. Wer jedoch lediglich von den Einnahmen eines Künstlers profitiert, ohne ein unternehmerisches Risiko oder eine echte Managementfunktion zu übernehmen, ist kein Partner, sondern im schlimmsten Fall ein Profiteur einer unwirksamen Vereinbarung.

Expertentipps:

Dieses Urteil ist ein klares Signal für mehr Transparenz in Künstlerverträgen. Wir empfehlen jedem Künstler und jedem Manager, Verträge regelmäßig auf ihre Ausgewogenheit prüfen zu lassen.

  • Achten Sie auf Provisionssätze: Alles, was signifikant über 20% des Bruttoeinkommens hinausgeht, sollte kritisch geprüft werden.
  • Transparente Leistungsbeschreibung: Ein Managervertrag muss klar definieren, welche Leistungen (Booking, Marketing, Strategie) der Manager erbringt.
  • Wahrung der Autonomie: Verträge, die dem Manager die volle Kontrolle über private oder strategische Entscheidungen einräumen, sind hochgradig riskant und oft rechtlich angreifbar.

Für Bushido bedeutet dieses Urteil nach Jahren des Rechtsstreits eine finanzielle und moralische Genugtuung (Beschl. v. 20.01.2026, Az. 2 U 135/23, zuvor Urt. v. 06.09.2023, Az. 38 O 206/22). Sein Song "Mephisto" enthält damit eine ganz neue Untermauerung.

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