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Dr. Fatih Kolkilic
11.12.2025

Polizeigewalt und der Vorwurf „Widerstand“ (§ 113 StGB): Wenn das Opfer plötzlich auf der Anklagebank sitzt

Wer glaubt, dass eine Anzeige gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) ein normaler Vorgang ist, irrt gewaltig. Wir bewegen uns hier auf einem der schwierigsten Felder des deutschen Strafrechts. Der „Korpsgeist“ ist real, und die Staatsanwaltschaften sind oft zögerlich, gegen ihre eigenen „Ermittlungshelfer“ vorzugehen, was verständlich aus ihrer Sicht ist. Wer ermittelt schon gerne gegen die eigenen Leute? Dies sollte jedoch der Anspruch einer starken Demokratie sein, in der „checks and balances“ funktionieren.

Als Verteidiger, der sich dem Erbe einer wachsamen Justiz verpflichtet fühlt, sage ich Ihnen klar: Dieser Kampf ist David gegen Goliath. Wie Sie aber wissen, David gewinnt in dieser biblischen Geschichte!

Die automatische Gegenanzeige: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)

Wenn Sie von einem Polizisten geschlagen, getreten oder unverhältnismäßig hart angegangen wurden und dies zur Anzeige bringen, passiert fast reflexartig, dass die beteiligten Beamten eine Anzeige schreiben wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) oder tätlichen Angriffs (§ 114 StGB).

Kritische Stimmen argumentieren, dies ist Taktik der Beamten, um die eigene Gewaltanwendung (Schläge, Pfefferspray, Taser) zu rechtfertigen, muss der Bürger Widerstand geleistet haben. Die Logik der Akte lautet: „Der Beamte musste Gewalt anwenden, um den Widerstand zu brechen.“ Damit wird der Spieß umgedreht. Sie müssen sich plötzlich verteidigen, obwohl Sie verletzt wurden bzw. unverhältnismäßige Maßnahmen angewandt wurden.

Körperverletzung im Amt: Die Mauer des Schweigens durchbrechen

Die Statistik ist ernüchternd. Nur ein Bruchteil der Anzeigen gegen Polizisten führt zu einer Anklage, noch weniger zu einer Verurteilung. Das Dunkelfeld ist riesig. Dies liegt unter anderem an der Konstellation Aussage gegen Aussage. Oft stehen drei Beamte gegen einen Bürger. Die Beamten stützen sich gegenseitig. Auch fehlende Beweise sind ein Problem. Ohne Videoaufnahmen oder neutrale Zeugen glaubt das Gericht im Zweifel dem Amtsträger.

Doch das bedeutet nicht, dass Sie aufgeben sollten. Ein Verteidiger weiß, wie man diese Mauer aufbricht. Wir suchen nach Widersprüchen in den Dienstprotokollen. Wir fordern Bodycam-Aufnahmen an (und kämpfen darum, dass diese nicht „versehentlich gelöscht“ wurden). Wir befragen Zeugen so präzise, dass abgesprochene Aussagen in sich zusammenfallen.

Was Sie tun können (und was nicht)

Dokumentation ist alles! Gehen Sie sofort zum Arzt. Lassen Sie jedes Hämatom, jede Schürfwunde attestieren und fotografieren. Ein Gedächtnisprotokoll ist gut, ein ärztliches Attest ist viel wert. Zeugen sichern: Haben Passanten gefilmt? Haben Nachbarn etwas gesehen? Sichern Sie Namen und Adressen. Schweigen: Machen Sie bei der Polizei keine Angaben!

Die Rolle der Verteidigung: „juristische Waffengleichheit" herstellen

In einem Verfahren gegen Polizeibeamte geht es nicht nur um Ihren Fall. Es geht um Rechtsstaatlichkeit. Wenn der Staat sein Gewaltmonopol missbraucht, muss die Justiz einschreiten.

Unsere Aufgabe als Strafverteidiger ist es, die Staatsanwaltschaft dazu zu zwingen, genau hinzusehen. Wir stellen Einstellungsbeschwerden, wenn Verfahren gegen Polizisten vorschnell beendet werden. Wir nutzen das Klageerzwingungsverfahren, wenn nötig. Wir sorgen dafür, dass die „Gegenanzeige“ wegen Widerstands nicht dazu führt, dass Sie vorbestraft werden. Nur so sichern wir auch eine funktionierende Demokratie! Wir wollen in Deutschland keine amerikanischen Verhältnisse der Polizeigewalt.

Expertentipp

Lassen Sie Verletzungen nach einem Polizeieinsatz nicht nur vom Hausarzt, sondern idealerweise in einer Ambulanz bzw. Krankenhaus dokumentieren, da diese Atteste vor Gericht eine hohe Beweiskraft haben können. Stellen Sie Strafanzeige gegen die Beamten nur über einen Anwalt, um zu verhindern, dass Sie sich durch unbedachte Formulierungen selbst belasten. Konzentrieren Sie sich aber darauf, dass die Verfahren gegen Sie eingestellt werden!

Kontaktieren Sie Dr. Fatih Kolkilic gerne über das Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine Nachricht an kontakt@fk-strafrecht.de und wir melden uns unverzüglich zurück!

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