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Dr. Fatih Kolkilic
07.01.2026

Stromausfall im Berliner Südwesten: Sabotage, Terrorverdacht und Ihre Ansprüche vom Anwalt erklärt

Der mehrtägige Blackout in Nikolassee, Zehlendorf, Wannsee und Lichterfelde Anfang Januar 2026 war kein gewöhnlicher technischer Defekt. Nach dem Brandanschlag auf die Kabelbrücke am Teltowkanal ermittelt nun der Generalbundesanwalt. Für über 100.000 betroffene Berliner stellt sich nicht nur die Frage nach der Sicherheit, sondern auch nach der Haftung für entstandene Schäden.

Als Kanzlei für Straf- und Wirttschaftsrecht beleuchten wir die Hintergründe und erklären, warum Betroffene jetzt juristische Unterstützung benötigen.

Der Hintergrund: Politischer Anschlag auf die Infrastruktur

Was am Morgen des 3. Januar 2026 begann, entwickelte sich zum längsten Stromausfall der Berliner Nachkriegsgeschichte. Die Faktenlage ist brisant:

  • Die Ursache: Ein gezielter Brandanschlag auf Hochspannungskabel.
  • Die Täter: Die sog. „Vulkangruppe“ hat sich in einem Bekennerschreiben zur Tat bekannt (vgl. Link)
  • Die rechtliche Einordnung: Aufgrund der Schwere des Eingriffs in die kritische Infrastruktur (KRITIS) und des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen.

Schadensersatz bei Sabotage: Wer zahlt für den Blackout?

Ob verdorbene Lebensmittel im Gastgewerbe, geplatzte Rohre durch gefrorene Heizungen oder massive Betriebsausfälle, die Schäden sind immens. Doch die rechtliche Durchsetzung ist komplex.

1. Haftung des Netzbetreibers (Stromnetz Berlin)

Normalerweise haften Netzbetreiber bei Störungen. Bei einem Anschlag durch Dritte wird jedoch oft auf „höhere Gewalt“ plädiert. Eine Haftung der Bank oder des Energieversorgers kommt nur dann in Betracht, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Sicherheitsvorkehrungen an der Kabelbrücke grob fahrlässig unzureichend waren.

2. Die Rolle der Versicherungen

Hausrat- und Gebäudeversicherungen sowie Betriebsunterbrechungsversicherungen sind nun in der Pflicht. Doch viele Versicherer verweisen auf Ausschlussklauseln bei „inneren Unruhen“ oder „Terrorakten“. Hier ist eine präzise rechtliche Prüfung Ihres Vertrages entscheidend.

Warum ein Anwalt für Strafrecht jetzt wichtig ist

Man fragt sich: „Brauche ich nicht einen Zivilrechtler?“ Die Antwort lautet: Nur wer die Ermittlungsakte kennt, kann gewinnen.

Als Ihre Kanzlei für Strafrecht können wir:

  • Akteneinsicht beim Generalbundesanwalt nehmen: Wir prüfen, welche Erkenntnisse es zur Sabotage gibt. Gab es Vorwarnungen? War die Infrastruktur unzureichend geschützt? Diese Informationen sind das Fundament für Ihre Schadensersatzklage.
  • Opferschutz und Vertretung: Wir vertreten Geschädigte (Privatpersonen und Unternehmen) im Strafverfahren, um frühzeitig Beweise für zivilrechtliche Folgeprozesse zu sichern.
  • Kommunikation mit Versicherern: Wir untermauern Ihre Ansprüche mit der notwendigen juristischen Schärfe, damit „Terror-Klauseln“ nicht als Vorwand zur Zahlungsverweigerung genutzt werden.

Expertentipp für Geschädigte des Berliner Stromausfalls:

  1. Schadensprotokoll: Dokumentieren Sie alles (Fotos von gefrorenen Leitungen, Listen weggeworfener Ware, Bestätigungen über Betriebsausfälle).
  2. Fristen wahren: Melden Sie Schäden sofort Ihrer Versicherung und dem Netzbetreiber.
  3. Keine Pauschalabsagen akzeptieren: Wenn Ihre Versicherung die Zahlung mit Verweis auf die sog. „Vulkangruppe“ ablehnt, lassen Sie dies juristisch prüfen.

Sind Sie vom Blackout betroffen? Lassen Sie nicht zu, dass Sie zusätzlich zum Ärger auch noch auf den Kosten sitzen bleiben. Rechtsanwalt Dr. Fatih Kolkilic unterstützt Sie mit Expertise und dem nötigen Nachdruck. Kontaktieren Sie uns!

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