Tilgungsfristen und Führungszeugnis: Wann werden Einträge (auch bei BtM) gelöscht?
Die 90-Tagessatz-Grenze: Mythos und Wahrheit
Die wichtigste Faustregel für Erstverurteilte lautet: Eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten erscheint bei einer Erstverurteilung in der Regel nicht im einfachen (privaten) Führungszeugnis (§ 32 Abs. 2 BZRG). In diesem Fall dürfen Sie sich gegenüber einem Arbeitgeber legal als „nicht vorbestraft“ bezeichnen.
Achtung bei BtM-Delikten: Auch bei Betäubungsmittelverstößen gelten diese Grenzen. Werden Sie jedoch ein zweites Mal verurteilt – und sei es nur zu 10 Tagessätzen –, entfällt das Privileg der Nichtaufnahme. In diesem Moment werden beide Strafen im Führungszeugnis sichtbar (Domino-Effekt).
Tilgungsfristen im Detail: 3, 5 oder 10 Jahre?
Die Sichtbarkeit im Führungszeugnis ist zeitlich begrenzt. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des Urteils.
- 3 Jahre: Gilt für die meisten Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, sofern diese zur Bewährung ausgesetzt wurden (Ausnahme: Sexualdelikte).
- 5 Jahre: Gilt für Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr (ohne Sexualdelikte) sowie für die meisten anderen Verurteilungen, die nicht unter die 3- oder 10-Jahres-Frist fallen.
- 10 Jahre: Diese lange Frist greift vor allem bei schweren Sexualstraftaten oder Verurteilungen, die im erweiterten Führungszeugnis relevant sind.
Der feine Unterschied: Führungszeugnis vs. Bundeszentralregister
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Verwechslung von Führungszeugnis und Bundeszentralregister. Während das Führungszeugnis nur ein gefilterter Auszug für Arbeitgeber ist, speichert das BZR jede Verurteilung, auch solche unter 90 Tagessätzen.
Behörden (z. B. für die Waffenbesitzkarte, den Taxischein oder bei Einbürgerungen) erhalten eine unbeschränkte Registerauskunft. Hier sind die Tilgungsfristen deutlich länger (5 bis 20 Jahre). Ein BtM-Eintrag kann also im privaten Bereich längst gelöscht sein, während die Waffenbehörde ihn noch sieht und die Zuverlässigkeit verneint.
Arten von Führungszeugnissen: Was Arbeitgeber und Behörden sehen
Nicht jedes Führungszeugnis ist identisch. Je nach Verwendungszweck variiert die Informationstiefe erheblich:
- Einfaches Führungszeugnis (§ 30 BZRG): Dies ist der Standard für private Arbeitgeber. Hier greift das Privileg für Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen am stärksten.
- Erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG): Dieses wird zwingend für Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich verlangt. Hier werden auch Verurteilungen wegen bestimmter Sexualdelikte (z. B. §§ 174 bis 180 StGB) aufgeführt, selbst wenn das Strafmaß gering war. Die Tilgungsfrist beträgt hier in der Regel 10 Jahre.
- Behördliches Führungszeugnis (§ 31 BZRG): Behörden erhalten detailliertere Einblicke, etwa bei der Prüfung der Zuverlässigkeit für eine Gewerbe- oder Gaststättenerlaubnis.
Besonderheiten bei Jugendstrafen
Für junge Straftäter gelten Resozialisierungsprivilegien. Jugendstrafen von mehr als einem Jahr, aber bis zu zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, erscheinen gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 3 BZRG ebenfalls nicht im einfachen Führungszeugnis. Ziel ist es, jungen Menschen den Einstieg in das Berufsleben nicht unnötig zu verbauen.
Warum Einträge länger bleiben: Typische Fallstricke
Oft wundern sich Betroffene, warum ein Eintrag trotz Ablauf der Regelfrist noch sichtbar ist. Die häufigsten Ursachen sind:
- Verlängerung um die Strafdauer (§ 34 Abs. 3 BZRG): Bei Freiheitsstrafen (auch auf Bewährung) verlängert sich die Löschfrist um die Dauer der verhängten Strafe.
- Gesamtstrafenbildung: Wird durch ein späteres Urteil eine Gesamtstrafe gebildet, beginnt die Frist für alle enthaltenen Taten erst mit dem letzten Urteil neu zu laufen.
- Ruhen der Frist: Während der Strafvollstreckung oder einer laufenden Bewährungszeit ruht die Tilgungsfrist im Register, was die endgültige Löschung verzögert.
Berufliche und existenzielle Folgen
Ein sichtbarer Eintrag kann im Sicherheitsgewerbe, im Gesundheitswesen oder im öffentlichen Dienst zum Ausschluss führen. Auch bei der Einbürgerung ist die Straffreiheit eine Grundvoraussetzung. Zwar werden Bagatellstrafen oft nicht berücksichtigt, doch laufende Tilgungsfristen können den Prozess massiv blockieren. Nach der Tilgung im Führungszeugnis entfallen diese Hürden im privaten Sektor meist vollständig.
Sonderfall Cannabis: Die Auswirkungen des KCanG
Seit der Teillegalisierung durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) im April 2024 besteht für viele Altfälle eine Amnestieregelung. Wenn Sie wegen einer Tat verurteilt wurden, die nach heutigem Recht straffrei wäre (z. B. Besitz von bis zu 25g Cannabis), kann der Eintrag auf Antrag gelöscht werden. Dies geschieht jedoch oft nicht automatisch. Hier ist proaktives Handeln durch einen Rechtsanwalt gefragt.
Expertentipp
Ein Eintrag im Führungszeugnis ist kein dauerhaftes Schicksal. Durch strategische Verteidigung im Ermittlungsverfahren kann oft eine Einstellung (§§ 153, 153a StPO) erreicht werden, die überhaupt nicht im Register erscheint. Ist das Urteil bereits in der Welt, prüfen wir für Sie:
- Fristberechnung: Wann genau verschwindet der Eintrag?
- Vorzeitige Tilgung: In Härtefällen kann ein Antrag nach § 49 BZRG gestellt werden.
- Amnestie-Prüfung: Profitieren Sie von der neuen Cannabis-Gesetzgebung?
Haben Sie Fragen zu Ihrem Führungszeugnis oder einem laufenden Verfahren? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Fatih Kolkilic in Köln. Dr. Kolkilic ist preisgekrönter Jurist (Fritz-Bauer-Preis 2025 des BMJV) und ein erfahrener Strafverteidiger.



